Rechtsanwalt Rienhardt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier.
Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Inhaber der Sozietät Windhorst & Rienhardt.
Im Jahre 2016 wurde ihm darüber hinaus der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.
Er wurde 2021 zum Notar bestellt.
Herr Rechtsanwalt Rienhardt ist überwiegend in den Rechtsbereichen Arbeits- und Familienrecht tätig. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte umfassend gerichtlich und außergerichtlich sowohl individualrechtlich als auch in kollektivrechtlichen Themenstellungen.
Im Familienrecht vertritt Rechtsanwalt Rienhardt seine Mandanten bei allen im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung stehenden Fragen und übernimmt ihre Interessenvertretung beim Familiengericht. Dies umfasst insbesondere auch Trennungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten. Selbstverständlich begleitet Rechtsanwalt Rienhardt seine Mandanten auch bei der Gestaltung von Eheverträgen.
Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Jagdrecht und Strafrecht.
Herr Rechtsanwalt Sebastian Rienhardt ist Mitglied im DeutscherAnwaltVerein.