Günther Windhorst Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Foto Rechtsanwalt und Notar a.D. Günther Windhorst

Rechtsanwalt Günther Windhorst studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 1981 wurde er als Notar zugelassen. Herr Rechtsanwalt Windhorst ist zudem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist überwiegend in den Rechtsgebieten Baurecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und im allgemeinen Vertragsrecht tätig.

Im Erbrecht ist er sowohl in der Gestaltungsberatung lebzeitiger Vermögensübertragungen als auch letztwilliger Verfügungen – insbesondere Testamente – sowie auch in der forensischen Auseinandersetzung tätig.

Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist insbesondere das private Baurecht. Auf diesem Gebiet berät und vertritt er Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauträger, Architekten und Ingenieure.

Herr Rechtsanwalt Günther Windhorst ist Mitglied im DeutscherAnwaltVerein.