Der Gesetzgeber verlangt bei einigen Rechtsgeschäften ausdrücklich die notarielle Beurkundung, z.B. beim Kauf einer Immobilie, Erbverträgen, Gründung von Gesellschaften etc. Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung sichern Sie sich mit einer notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung für den Fall der Fälle ab.
Seit über 30 Jahre betreut unsere Kanzlei Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten. Schwerpunkte sind dabei die Beurkundung von
Der Notar ist verpflichtet, alle an der Beurkundung Beteiligten umfassend zu beraten. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Dabei ist die Amtsbezeichnung gesetzlich geschützt. Der Notar muss unabhängig und unparteiisch sein. Selbstverständlich unterliegt der Notar der Verschwiegenheitspflicht.
Gebühren für die Tätigkeit des Notars richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ermäßigte oder erhöhte Gebühren sind verboten. Die Kosten richten sich dabei nach dem Geschäftswert. Bei einem Grundstückskauf ist dies beispielsweise der Kaufpreis des Objekts, bei der Beurkundung eines Testamentes der Wert des Vermögens.
Vor einer notariellen Beurkundung empfehlen wir ein Beratungsgespräch, bei dem wir Ihre Voraussetzungen/Anforderungen ermitteln und mögliche Optionen besprechen. Kontaktieren Sie uns für einen Termin, unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.